Verschiedene Staaten gründen zusammen mit diplomatischen Staaten Konsularbüros auf dem Territorium des jeweils anderen und tauschen so Missionen aus. Normalerweise sind solche Beziehungen das Ergebnis der Diplomatie, sie ist es, die ihre Zustimmung voraussetzt. Dennoch werden Konsularbüros auf dem Territorium von Staaten eröffnet, die untereinander keine diplomatischen Beziehungen unterh alten, und auch deren Unterbrechung führt nicht zu einer Unterbrechung der konsularischen Beziehungen. Diplomatische Vertretungen sind für alles zuständig, was die Interessen und Rechte des Entsendestaates berühren kann, und zwar im gesamten Hoheitsgebiet des Gastlandes. Und Konsulate haben besondere Befugnisse nur in dem für sie bestimmten Bezirk und kommunizieren in ihren Geschäften mit dem Konsulat nur mit den Behörden eines separaten Gebiets.
Vienna Convention
1963 die Wiener Konvention in Artikel 5skizzierte die Hauptaufgaben der Konsulate. Dies ist in erster Linie der Schutz und Schutz der Rechte und Interessen aller Bürger ihres eigenen Staates - sowohl natürlicher als auch juristischer Personen - im Gastland. Dies ist die Bereitstellung von Unterstützung und Unterstützung für Landsleute, die die Vertretung in gerichtlichen und anderen staatlichen Organisationen gewährleistet.
Konsularbüros fördern die Entwicklung wissenschaftlicher, kultureller, wirtschaftlicher und handelspolitischer Beziehungen zwischen den beiden Ländern und entwickeln freundschaftliche Beziehungen zwischen ihnen. Außerdem sammeln Mitarbeiter von Konsulaten mit allen möglichen legalen Mitteln Informationen über die Ereignisse und Bedingungen des wirtschaftlichen, kommerziellen, wissenschaftlichen und kulturellen Lebens des Gastlandes, melden diese dann ihrer eigenen Regierung und geben diese Informationen auch an interessierte Parteien weiter.
Aktivitäten
Die Aufgaben der Konsulate umfassen die Ausstellung von Pässen, Visa sowie die Erbringung von Notariatsdiensten und die Registrierung von Personenstandsurkunden. Es gibt andere ähnliche Verpflichtungen, Landsleute im Gastland mit allem Notwendigen zu versorgen. Darüber hinaus erfüllen diplomatische Vertretungen und konsularische Vertretungen viele Verw altungsfunktionen. Mit ihrer Hilfe werden außergerichtliche und gerichtliche Dokumente übermittelt, sie führen Gerichtsbeschlüsse gemäß den geltenden internationalen Abkommen und in Übereinstimmung mit allen Regeln des Gastlandes aus.
Diplomatische Vertretungen und Konsulate unterstützen Schiffe und Flugzeuge ihres eigenen Staates sowie deren Besatzung. Aufgeführt und viele andereAufgaben, die den Konsulaten vom Entsendestaat übertragen werden, wenn sie nicht durch die Regeln und Gesetze des Gastlandes verboten sind. Bestehen zu diesem Staat keine diplomatischen Beziehungen, kann der Leiter des Konsulats recht umfangreiche diplomatische Aufgaben wahrnehmen.
Errichtungsordnung
Konsularbüros und alles, was mit ihrem Standort, ihrer Anzahl und ihrer Klasse zusammenhängt, bestimmen die Vereinbarung zwischen den beiden Ländern. Anders als eine diplomatische Vertretung arbeitet das Konsulat nicht auf nationaler Ebene, sondern ist auf einen bestimmten Konsularbezirk beschränkt. In der Regel erstreckt sich die Tätigkeit des Konsulats jedoch auf das Gebiet mehrerer Verw altungseinheiten. Auch die Arten von Konsulaten werden strikt getrennt. Dies ist ein Generalkonsulat, nur ein Konsulat, ein Vizekonsulat und eine Konsularagentur. Es sollte beachtet werden, dass sie sich in Bezug auf die Art der Arbeit und in ihren Funktionen ziemlich voneinander unterscheiden. In großen Industriestädten und großen Häfen wird meist ein Generalkonsulat eröffnet, also dort, wo der eigene Staat besondere Interessen hat. In jeder Stadt von geringerer Größe und Bedeutung wird ein einfaches Konsulat eingerichtet. Der Generalkonsul kann alle anderen Konsuln seines Landes im Aufnahmestaat oder in dessen abgetrenntem Teil beaufsichtigen.
Beamte konsularischer Vertretungen werden auch in Artikel 9 desselben Wiener Übereinkommens definiert. Entsprechend den Namen der Konsulate werden die Leiter dieser Institutionen in vier Klassen eingeteilt. In aufsteigender Reihenfolge: Konsularagent, VizeKonsul, Konsul, Generalkonsul. Beim Generalkonsulat kann der Generalkonsul mehrere Vizekonsuln, Konsuln und Konsularattachés als Stellvertreter und Assistenten haben. In einem einfachen Konsulat gibt es neben seinem Leiter in der Regel mehrere weitere Angestellte, die als Vizekonsuln oder Konsularattachés bezeichnet werden. Neben Beamten der konsularischen Institution der Russischen Föderation arbeiten dort weitere Mitarbeiter - Verw altungs- und Technikpersonal sowie Servicepersonal. Neben den einzelnen Konsulaten gibt es in der Struktur der Auslandsvertretung Abteilungen, die konsularische Aufgaben wahrnehmen. Das bedeutet, dass es "getrennte" und "getrennte" Konsuln gibt.
Honorarkonsul
Es gibt auch Konsuln, die nicht zum Personal gehören. Dies sind Honorarkonsuln, deren Befugnisse im Vergleich zu regulären Beamten erheblich eingeschränkt sind. Honorarkonsuln werden in der Regel aus eigenen Bürgern oder Bürgern des Gastlandes ausgewählt. Sie sind in der Region immer gut bekannt, oft erfolgreiche Anwälte, Unternehmer oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Sie sind nicht im öffentlichen Dienst, sie üben in der Regel ehrenamtlich konsularische Aufgaben aus und führen gleichzeitig ein eigenes Unternehmen.
Sie haben auch keinen Anspruch auf Lohn, erh alten aber Unterh alt durch konsularische Gebühren, die für Dienstleistungen erhoben werden. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Institution der Honorarkonsuln weltweit stark verbreitet. In Dänemark, Finnland, Schweden zum Beispiel ist ihre Zahl um ein Vielfaches höher als die Zahl der regulären. Bis 1976 gab es in unserem Land keine ausländischen Honorarkonsuln, und unsere wurden auch nicht ins Ausland berufen. Jetzt sind sie überall und ihre Zahl nimmt ständig zu. 1998 erließ das Außenministerium sogar eine Verordnung und eine spezielle Verordnung über Honorarkonsuln der Russischen Föderation.
Chef und seine Assistenten
Der Leiter eines Konsulats wird von seinem eigenen Staat ernannt und darf seine Aufgaben vom Gastland wahrnehmen. Das erste spezielle Dokument, das er erhält, ist ein Konsularpatent. Dort werden seine Position, Kategorie und Klasse, Bezirk und Ort des Konsulats, in dem er arbeiten wird, bescheinigt. Dieses Patent wird an die Regierung des Gastlandes geschickt, wo es geprüft und erteilt (oder nicht) genehmigt wird, was als Exequatur bezeichnet wird. Es wird normalerweise als separates Dokument ausgestellt, aber es gibt Fälle, in denen eine kompetente Person dem Konsularpatent selbst eine freizügige Eintragung auferlegt. Lehnt ein Staat die Erteilung eines Exequaturs ab, ist er nicht verpflichtet, dem Entsendestaat die Gründe für diese Ablehnung mitzuteilen.
Die übrigen Beamten des Konsulats werden frei in ihre jeweiligen Positionen berufen, jedoch muss der Entsendestaat das Gastland unbedingt über jede solche Ernennung informieren. Darüber hinaus muss dies im Voraus erfolgen, wobei Name, Nachname, Klasse und Kategorie jeder ernannten Person anzugeben sind. Und der Gaststaat hat das Rechtdiese Person für unzulässig erklären, und er muss dies tun, bevor die ernannte Person im Land erscheint und ihr Amt antritt. Aber selbst wenn der Gaststaat mit der Ankündigung zu spät kommt, wird das vertretene Land den Termin trotzdem absagen.
Konsularbüros der Russischen Föderation
Staatliche Stellen, die im Auftrag der Russischen Föderation Außenbeziehungen unseres Landes innerhalb des entsprechenden Konsularbezirks im Gaststaat ausüben, sind Konsulate, die Teil des Außenministeriums der Russischen Föderation sind und dem Leiter des Diplomaten unterstellt sind Mission der Russischen Föderation. Auf dem Territorium der Russischen Föderation sind ihre Funktionen sehr zahlreich. Dies beschränkt sich nicht auf die konsularische Indienststellung, die Ausstellung von Pässen, die Beglaubigung von Urkunden und deren Beanspruchung. Hier werden Einladungen ausgestellt, Entscheidungen über die Erteilung eines russischen Visums getroffen, alle Arten von Beratungs- und Informationsdiensten angeboten. Es registriert auch Kinder, die von ausländischen Staatsbürgern adoptiert wurden, und legt das Verfahren für die Rückgabe von Geldern fest, die versehentlich für die staatliche Abgabe gezahlt wurden.
Die Einrichtung konsularischer Vertretungen ist durch ihre Tätigkeit nicht mit den politischen Aspekten der internationalen Beziehungen verbunden. Dies ist das Vorrecht der diplomatischen Vertretungen. Und Konsulate dienen als besondere Organe für Außenbeziehungen und werden nur für die Entwicklung und Aufrechterh altung rechtlicher, wirtschaftlicher und ähnlicher Beziehungen geschaffen. Theoretisch und praktisch sind die Begriffe „Konsulat“u„konsularische Vertretung“sind absolut legitim und praktisch gleichwertig. Der Unterschied ist sehr gering: Institutionen sind in Konsularabteilungen in diplomatischen Vertretungen und einzelne Institutionen unterteilt. Ihre Funktionen sind gleich.
Privilegien
Immunitäten von Konsularämtern - eine Reihe von besonderen Vorteilen, Rechten und Vorteilen, die dem offiziellen Personal in einer Höhe gewährt werden, die von den beiden Ländern vereinbart wird und den üblichen Normen des Völkerrechts sowie den Gesetzen von entspricht das Gastland. Seit Bestehen der Institution des Konsulats genießen die Konsuln einen besonderen Status, und ihre Privilegien und Immunitäten werden ständig erweitert. Dennoch sind sie sowohl quantitativ als auch qualitativ den Privilegien und Immunitäten von Diplomaten deutlich unterlegen. Tatsache ist, dass die Vergünstigungen der Konsuln hauptsächlich funktionaler Natur sind, das heißt, Privilegien werden nicht im Minutentakt gewährt, sondern nur bei der Ausübung von Amtshandlungen und eindeutig im Rahmen der Amtspflichten. In der Praxis besteht jedoch in einer Reihe von Staaten die Tendenz, dass die Vorrechte und Immunitäten der Beamten von Konsulaten und diplomatischen Vertretungen zusammenfallen.
Immunitäten und Privilegien können in institutionelle und persönliche unterteilt werden. Zu ersteren gehört die Unverletzlichkeit konsularischer Räumlichkeiten, es sei denn, es ereignen sich dort Naturkatastrophen, beispielsweise ein Brand. Unverletzlich sind auch die amtlichen Archive, die Korrespondenz, das Eigentum und die Fahrzeuge des Konsulats. Institutionen sind davon ausgenommenDurchsuchungen, Beschlagnahmen und andere Vollstreckungsmaßnahmen sind zoll- und steuerfrei. Institutionen können frei mit der Regierung, Konsulaten und diplomatischen Vertretungen ihres eigenen Staates kommunizieren, haben das Recht, eine Flagge zu hissen und ein Wappen an der Wand des Gebäudes sowie an Autos des Konsulats anzubringen.
Persönliche Immunitäten
Zu den persönlichen Privilegien und Immunitäten der Beamten gehören die persönliche Integrität, die Freiheit von Untersuchungshaft oder Festnahme, es sei denn, es liegt ein besonders schweres Verbrechen vor. Konsularbeamte dürfen nur zur Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils inhaftiert oder anderen Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden. Absolut alle Mitarbeiter einer konsularischen Vertretung sind von der Verw altungs- und Gerichtsbarkeit des Gastlandes befreit, wenn sie konsularische Aufgaben wahrnehmen. Die privaten Handlungen derselben Personen können die Anwendung der einschlägigen Gesetze des Aufnahmestaats zur Folge haben.
Ein Konsularbeamter kann in Verw altungs- und Gerichtsangelegenheiten als Zeuge geladen werden, ist jedoch nicht verpflichtet, in Bezug auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit auszusagen, noch ist er verpflichtet, Korrespondenz in Bezug auf diese Angelegenheiten zu führen. Beamte und Familienangehörige, was nicht nur für das Servicepersonal gilt, sind auch auf Sachen, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, von Steuern und Abgaben befreit. Die Immunitäten und Privilegien der Konsulate hängen von bilateralen abKonventionen. Somit werden Garantien für die normale Erfüllung der Pflichten geschaffen, was zur Stärkung der für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit zwischen den Ländern beiträgt.
Konsularische Konventionen
Die Tätigkeit von Konsulaten basiert immer auf der Rechtsgrundlage, das sind die innerstaatliche Gesetzgebung, internationale Abkommen. Ein multilaterales Abkommen, das den konsularischen Dienst verschiedener Länder regelt, ist das Wiener Übereinkommen, das 1989 von der UdSSR ratifiziert wurde. In den letzten Jahrzehnten entwickelte sich immer mehr die zwischenstaatliche Praxis des Abschlusses bilateraler Abkommen, die die konsularischen Beziehungen zwischen zwei Vertragsstaaten regelt.
Die Russische Föderation hat derzeit konsularische Abkommen mit mehr als 70 Ländern. Darüber hinaus haben fast alle Staaten ihre eigenen konsularischen Satzungen oder andere Vorschriften entwickelt, die speziell auf die Lösung von Problemen in Bezug auf diese Dienste abzielen. Die erste Charta erschien 1893 in Russland und war bis 1917 gültig. Die UdSSR verabschiedete eine solche Charta zweimal - 1926 und 1976. Derzeit ist die Charta von 1976 in Kraft.
In Russland
In der Russischen Föderation gibt es viele diplomatische Vertretungen und Konsulate ausländischer Staaten. 145 von ihnen sind in Moskau vertreten, darunter nicht alle anerkannten Staaten Südossetiens und Abchasiens. Es gibt 56 konsularische und diplomatische Vertretungen in St. Petersburg und 131 weitere solche Institutionen in anderen Städten des Landes. Zum Beispiel imIn Jekaterinburg gibt es 26, in Wladiwostok 20. Etwas weniger in Kaliningrad – elf, in Kasan – neun, in Nowosibirsk und Nischni Nowgorod – jeweils acht, in Rostow am Don – sieben. Krasnodar, Irkutsk, Astrachan, Sotschi, Murmansk, Chabarowsk, Juschno-Sachalinsk, Noworossijsk, Omsk, Krasnojarsk, Samara, Pskow, Tjumen, Smolensk, Chanty-Mansijsk, Ufa, Wolgograd, Archangelsk, Lipezk, Kyzyl, Nachodka, Magnitogorsk, Petrosawodsk, Novy Urengoy, Ulan-Ude, Sovetsk, Elista, Cherepovets - all diese Städte und die Region Moskau haben Konsulate verschiedener Länder auf ihrem Territorium.
Am meisten interessiert sich das brüderliche Weißrussland für unser Land, es hat vierzehn seiner Repräsentanzen auf dem Territorium der Russischen Föderation eröffnet. An zweiter Stelle steht Italien mit acht seiner Konsulate, die in unseren Städten tätig sind. Der dritte Schritt in der Slowakei sind sieben Vertretungen. Südkorea, China, Frankreich, die Mongolei und Deutschland haben jeweils fünf Konsulate in russischen Städten, Tadschikistan, Kirgisistan, Kasachstan, Armenien und Ungarn jeweils vier. Japan, die Türkei, die Ukraine, Polen, Luxemburg, Litauen, Spanien, Großbritannien haben drei Repräsentanzen in unseren Gebieten, und die Tschechische Republik, Kroatien, Finnland, USA, Slowenien, Norwegen, Lettland, Nordkorea, Zypern, Iran, Griechenland, Vietnam, Österreich haben diplomatische und konsularische Vertretungen in unseren beiden Städten eröffnet. Und fünfundzwanzig weitere Länder - nur in Moskau.