Lehen ist eine Form des Landbesitzes

Lehen ist eine Form des Landbesitzes
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Anonim

Votchina ist eine Form des alten russischen Landbesitzes, der im 10. Jahrhundert auf dem Territorium der Kiewer Rus auftauchte. Gerade zu dieser Zeit tauchten die ersten Feudalherren auf, die große Ländereien besaßen. Die ursprünglichen Gutsbesitzer waren Bojaren und Fürsten, also Großgrundbesitzer. Vom 10. bis zum 12. Jahrhundert war die Wotchina die Hauptform des Landbesitzes.

Der Begriff selbst kommt von dem altrussischen Wort "Vaterland", das heißt, was vom Vater auf den Sohn übergegangen ist. Es könnte sich auch um Eigentum handeln, das von einem Großvater oder Urgroßvater erh alten wurde. Prinzen oder Bojaren erhielten das Erbe durch Erbschaft von ihren Vätern. Es gab drei Möglichkeiten, Land zu erwerben: Erlösung, Schenkung für den Dienst und Erbschaft der Vorfahren. Wohlhabende Landbesitzer kontrollierten gleichzeitig mehrere Ländereien, sie vergrößerten ihren Besitz, indem sie Ländereien kauften oder tauschten und kommunales Bauernland beschlagnahmten.

Das ist das Erbe
Das ist das Erbe

Lehen ist das Eigentum einer bestimmten Person, die das Land tauschen, verkaufen, vermieten oder teilen kann, aber nur mit ZustimmungVerwandten. Für den Fall, dass eines der Familienmitglieder sich einer solchen Transaktion widersetzte, konnte der Votchinnik seine Zuteilung nicht tauschen oder verkaufen. Aus diesem Grund kann der patrimonale Landbesitz nicht als unbedingtes Eigentum bezeichnet werden. Große Grundstücke gehörten nicht nur Bojaren und Fürsten, sondern auch dem höheren Klerus, großen Klöstern und Mitgliedern von Trupps. Nach der Schaffung des kirchlichen Erblandbesitzes entstand eine kirchliche Hierarchie, d. h. Bischöfe, Metropoliten usw.

Votchina - das sind Gebäude, Ackerland, Wälder, Wiesen, Tiere, Inventar sowie Bauern, die auf dem Territorium des Anwesens leben. Zu dieser Zeit waren die Bauern keine Leibeigenen, sie konnten sich frei von den Ländereien eines Erbes auf das Territorium eines anderen bewegen. Dennoch hatten die Grundbesitzer bestimmte Privilegien, insbesondere im Bereich der Gerichtsverfahren. Sie bildeten den administrativen und wirtschaftlichen Apparat zur Organisation des täglichen Lebens der Bauern. Landbesitzer hatten das Recht, Steuern zu erheben, hatten gerichtliche und administrative Gew alt über die Menschen, die auf ihrem Territorium lebten.

Nachlass und Nachlass
Nachlass und Nachlass

Im 15. Jahrhundert entstand so etwas wie ein Gutshof. Der Begriff impliziert ein großes Lehen, das vom Staat an Militärs oder Beamte gespendet wird. Wenn es sich bei dem Nachlass um Privateigentum handelt und niemand das Recht hatte, ihn wegzunehmen, wurde der Nachlass dem Eigentümer bei Beendigung des Dienstes oder wegen eines ungepflegten Aussehens entzogen. Die meisten Ländereien waren von Land bewohnt, das von Leibeigenen bewirtschaftet wurde.

Ende des 16. Jahrhunderts wurde ein Gesetz erlassenan wen der Nachlass vererbt werden könnte, jedoch unter der Bedingung, dass der Erbe weiterhin dem Staat dient. Es war verboten, mit dem geschenkten Land zu manipulieren, aber die Landbesitzer hatten wie die Gutsbesitzer das Recht auf die Bauern, von denen sie Steuern erhoben.

patrimonialer Grundbesitz
patrimonialer Grundbesitz

Im 18. Jahrhundert wurden Gutshof und Gutshof ausgeglichen. Damit wurde eine neue Art von Eigentum geschaffen – der Nachlass. Abschließend ist festzuh alten, dass der Nachlass eine frühere Eigentumsform als der Nachlass ist. Beide implizieren das Eigentum an Land und Bauern, aber der Nachlass wurde als persönliches Eigentum mit dem Recht auf Verpfändung, Tausch, Verkauf und der Nachlass als Staatseigentum mit einem Verbot jeglicher Manipulation angesehen. Beide Formen hörten im 18. Jahrhundert auf zu existieren.

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